Ausländische Filmemacher müssen zukünftig ihr Filmmaterial der Regierung vorlegen

Im Juni 2019 ist im Parlament gegen die Stimmen von Oppositionspolitikern ein Gesetz verabschiedet worden, wonach Filmemacher oder ausländische Firmen, die in Tansania einen Film drehen, den Film noch vor Verlassen des Landes der Regierung für Werbezwecke zur Verfügung stellen müssen. Tanzania Film Board oder eine andere Behörde erhalten demnach die Gelegenheit, das Rohmaterial zu prüfen und den Film anschließend selbst zu verwenden. Bei einem Gesetzesverstoß droht eine Geldbuße in Höhe von 5 % der Produktionskosten.

Der Präsident muss diesem Gesetz ebenso wie sieben weiteren Gesetzänderungen, die vor allem auch die Nichtregierungsarbeit betreffen, noch zustimmen.

Oppositionsvertreter, Menschenrechtsgruppen wie Amnesty International, Medienbeobachter, Nichtregierungsorganisationen und Rechtsexperten kritisieren die Gesetzesvorhaben.


Tanzania: A Controversial Bill Awaits the Tanzanian President's Signature
(Ausführlicher Artikel der Deutschen Welle vom 28.6.2019)